NADA

Anti Doping

Aktuelle Anti-Doping Bestimmung des ÖGV

Beim Österreichischen Golf Verband (nachfolgend „ÖGV“) stehen Ehrlichkeit / Fairness / Fair Play / Freude / Gemeinschaft / Gesundheit / Leidenschaft / Respekt / Solidarität / Spaß / im Vordergrund. Wir ermutigen Sportler:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen, Schiedsrichter:innen, Funktionär:innen und Fans, fair und respektvoll miteinander umzugehen. Ein wesentlicher Aspekt von Fairness / Fair Play ist die Integrität des Sports. Doping und Substanzmissbrauch haben in unserer Sportart sowie im ÖGV keinen Platz.

Wer dopt, betrügt und das in mehrfacher Hinsicht: die Sportkolleg:innen, die Trainer:innen, die Betreuer:innen, den Verein, den Verband, die Zuseher:innen, die Sponsor:innen, die Fördergeber:innen und vor allem auch sich selbst. Darüber hinaus schaden dopende Sportler:innen nicht nur ihrer eigenen Gesundheit, sondern sie fügen auch dem Golfsport einen Schaden zu, der sich auf das Interesse und Engagement von Eltern und Erziehungsberechtigten potentieller Nachwuchssportler:innen, Trainer:innen und Betreuungspersonen sowie möglicher Partner:innen (z.B. Sponsor:innen) negativ auswirkt.

Die Anti-Doping Arbeit wird auf Grundlage des Welt-Anti-Doping-Codes, der entsprechenden Statuten der International Golf Federation (IGF) und des österreichischen Anti-Doping Bundesgesetzes durchgeführt. Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Sportler:innen und das Recht der Sportler:innen und Betreuungspersonen auf dopingfreie Wettbewerbe.

Der ÖGV unterstützt die Arbeit, Aufgabe und Ziele der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria (NADA Austria) und hat zentrale Bestimmungen des Anti-Doping Bundesgesetzes in die Wettkampfordnung aufgenommen. Die Anti-Doping Regelungen gelten für alle Sportler:innen, Trainer:innen, Betreuungspersonen und Funktionäre:innen.

Der ÖGV hat gemeinsam mit der NADA Austria einen Präventionsplan mit unterschiedlichen Maßnahmen entwickelt. Die Umsetzung des Präventionsplans wird gemeinsam mit der NADA Austria laufend evaluiert und der Präventionsplans entsprechend aktualisiert. Eine der wichtigsten Zielgruppen sind junge Sportler:innen, die durch Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung frühzeitig für den sauberen Sport sensibilisiert werden.

 

Aktuelle Anti-Doping Bestimmung des ÖGV

Der Österreichische Golf Verband (nachfolgend „ÖGV“) unterstützt die aktive Bekämpfung von Doping im Sport und bekennt sich zu den Aufgaben und Zielen der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria (NADA Austria). Die gegenständlichen Wettbewerbsbestimmungen sind sowohl für den Trainingsbetrieb als auch für den Wettkampf bindend.

1. Für den ÖGV, dessen Mitglieder, Sportler und Sportlerinnen, Funktionäre und Funktionärinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gelten die Anti-Doping-Regelungen des Internationalen Sportfachverbandes und die Anti-Doping Regelungen des Anti Doping Bundesgesetzes (ADBG) in der jeweils gültigen Fassung.

2. Insbesondere sind die Bestimmungen des § 24 ADBG 2021 für das Handeln der Mitglieder, Organe, Funktionäre und Funktionärinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ÖGV verbindlich.

3. Der ÖGV, dessen Mitglieder, Sportler und Sportlerinnen sowie sonstige Personen sind verpflichtet, sämtliche Informationen, die einen Verdacht auf einen Verstoß gegen Anti-Doping Regelungen darstellen, an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung oder andere Anti-Doping Organisationen zu melden.

4. Sämtliche in Punkt 1. dieser Anti-Doping Ordnung aufgelisteten Personen, einschließlich der Mitglieder, sind verpflichtet den Anordnungen und Aufforderungen der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) und der Unabhängigen Schiedskommission (USK) Folge zu leisten und an Verfahren ordnungsgemäß mitzuwirken. Mögliche Konsequenzen für das Nichtbefolgen dieser Anordnungen bzw., Aufforderungen sowie für die Nichtmitwirkung an Verfahren reichen von Mahnungen bei Erstvergehen über temporäre oder permanente Sperren aus Kaderstrukturen bis hin zu gänzlichen Sperren von Turnierteilnahmen.

5. Über Verstöße gegen Anti-Doping Regelungen entscheidet im Auftrag des ÖGV die ÖADR gemäß § 7 ADBG 2021, wobei für das durchzuführende Verfahren vor dieser die Regelungen gemäß § 20ff. ADBG 2021 anzuwenden sind. Die Entscheidung der ÖADR kann bei der Unabhängigen Schiedskommission (USK, § 8 ADBG 2021) angefochten werden, wobei für das jeweilige Verfahren vor der USK die Regelungen gemäß § 23 ADBG 2021 zur Anwendung gelangen.

6. Die Mitgliedsverbände unterwerfen sich ebenfalls den Anti-Doping Regelungen des ADBG 2021 und stellen sicher, dass sich auch ihre Mitglieder und die für sie handelnden Personen den Anti-Doping Regelungen des ADBG 2021 vollständig unterwerfen. Insbesondere verpflichten sich die Mitgliedsverbände, die Anti-Doping Regelungen in der jeweils gültigen Fassung in ihre Statuten aufzunehmen sowie die sich aus den Anti-Doping Regelungen ergebenden Pflichten einzuhalten, die Befugnisse zur Anordnung und Durchführung der Dopingkontrollen gemäß § 13 bis § 16 ADBG 2021 anzuerkennen sowie die Mitglieder auszuschließen, die die Verpflichtungserklärung gemäß § 25 ADBG 2021 nicht abgeben.

7. In den Wettkampfbedingungen bei Wettkämpfen, die vom ÖGV oder eines seiner Mitglieder veranstaltet werden, ist die Geltung der gegenständlich angeführten Anti-Doping-Bestimmungen aufzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich die Sportlerin bzw. der Sportler mit der Teilnahme an Wettkämpfen / Wettkampfveranstaltungen des ÖGV sowie diesem nachstehender Organisationen zur Einhaltung der Anti-Doping Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Regelungen des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insbesondere Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung sowie Disziplinarordnung). Die teilnehmende Sportlerin bzw. der teilnehmende Sportler ist jederzeit verpflichtet, an jedem Ort an Dopingkontrollen mitzuwirken.

8. Die Organe, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sonstige Personen, Anti-Doping Beauftragte und sonstige Funktionäre und Funktionärinnen des ÖGV oder ihm zugehöriger Organisationen sind zur Verschwiegenheit über ihre Tätigkeit im Sinne des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 verpflichtet, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber dem im Anlassfall zur Verhängung von Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen zuständigen Organ, der Unabhängigen Schiedskommission (USK), den Gerichten und Verwaltungsbehörden, der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung (NADA Austria) sowie den Anti-Doping Organisationen, die gemäß den geltenden Anti-Doping-Regelungen des zuständigen internationalen Sportfachverbandes zuständig sind.

Anti-Doping / NADA Austria

Liste der verbotenen Substanzen und Methoden 2024

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Multimediale Lernplattform der NADA Austria

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Wird in der öffentlichen und veröffentlichten Meinung von den Schattenseiten des Sports gesprochen, so ist neben Manipulation und Korruption sowie den gesundheitlichen Risiken einer Spitzensport-Karriere meist von Doping die Rede. Die in den letzten Jahren deutlich gesteigerte Aufmerksamkeit für das Phänomen illegaler Leistungssteigerung mithilfe von Substanzen und Methoden, die nicht zuletzt auch durch zahlreiche Dopingfälle bekannter Sportler begünstigt wurde, hat dazu geführt, dass auch die Anti-Doping Bemühungen verstärkt wurden.

Unter Doping und dopingäquivalentem Verhalten versteht man alle Ausprägungsformen, die die folgenden Eigenschaften aufweisen: Intention der Leistungssteigerung, -optimierung und/oder –konstanz, Überschreitung natürlicher Grenzen durch Manipulation körpereigener Prozesse und/oder der Körperintegrität, Anwendung von Substanzen und/oder Methoden.

Aufgabe der NADA Austria

Die Nationale Anti Doping Agentur GmbH (NADA Austria) wurde am 1. Juli 2008 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Wien gegründet. Sie übernimmt seither die gesetzlichen Verpflichtungen der „Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung“ im Sinne des österreichischen Anti-Doping Bundesgesetzes. Ihre Arbeitsgrundlage ist der von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) herausgegebene Welt-Anti-Doping-Code, der von allen großen Sportorganisationen unterzeichnet wurde und die weltweite Anti-Doping Arbeit vereinheitlicht.
Die Hauptaufgabe der NADA Austria ist die Anti-Doping Arbeit im Sport durch ein effizientes, modernes Dopingkontrollsystem und Prävention im Sinne von Aufklärung, Information und Bewusstseinsbildung.

Angebote der NADA Austria

Die NADA Austria bietet eine ganze Reihe von kostenlosen Angeboten und Präventionsmöglichkeiten:

Ist meine medizinische Behandlung erlaubt oder nicht?

Die Medikamentenabfrage bzw. die MedApp liefert in Sekundenschnelle das Ergebnis, ob ein

Medikament oder eine Substanz verboten oder erlaubt ist: www.nada.at/medapp

Zudem bietet die NADA Austria eine Beispielliste erlaubter Medikamente: www.nada.at/de/medizin/krankheit-oder-verletzung

Brauche ich eine medizinische Ausnahmegenehmigung?

Sollte es zur notwendigen medizinischen Behandlung keine erlaubte Alternative geben, so kann es sein, dass eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) erforderlich ist. Der TUE-Checker hilft bei der Entscheidung, ob eine medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig: www.nada.at/tue-checker

Wie hoch ist das Risiko meines Nahrungsergänzungsmittels?

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sorgen leider immer wieder für unabsichtliche Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen. Mit dem NEM-Checker können Nahrungsergänzungsmittel (NEM) nach deren Dopingrisiko eingestuft werden: www.nada.at/nem-checker

Was müssen Testpoolsportler:innen beachten?

Sportler:innen, die dem nationalen oder internationalen Testpool angehören, müssen den Anti-Doping Organisationen ihre Aufenthaltsinformationen bekannt geben, um für Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen zur Verfügung zu stehen. Die NADA Austria bietet eine ganze Reihe von Unterstützungsangeboten, um die Sportler:innen dabei bestmöglich zu unterstützen: www.nada.at/whereabouts

Sportler:innen im Testpool müssen vor der alternativlosen medizinischen Behandlung mit einer verbotenen Substanz oder Methode eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen: www.nada.at/de/medizin/krankheit-oder-verletzung

Wo kann ich mehr zum Thema Doping und Substanzmissbrauch erfahren?

Die Plattform aktiv.nada.at bietet eLearning-Kurse, Videos, Artikel, Spiele und Lernunterlagen. Für den Leistungssport sind besonders die Kurse „Lizenz für Sportler:innen“ / „Licence for Athletes“ bzw. „Lizenz für Trainer:innen“ von Bedeutung.

Die NADA Austria ist auch auf Facebook (https://www.facebook.com/nadaaustria), Instagram (https://www.instagram.com/nada_austria), X (https://twitter.com/nadaaustria) und Youtube (https://www.youtube.com/user/nadaaustria) vertreten.

Der direkte Kontakt mit den Zielgruppen ist eine der wichtigsten Maßnahmen der präventiven Anti-Doping Arbeit. Die NADA Austria bietet für Nachwuchsleistungssportler:innen in Schulen und Vereinen, Leistungssportler:innen, Trainer:innen, Betreuungspersonen und Ärzt:innen eine ganze Reihe an kostenlosen Möglichkeiten, beispielsweise Vorträge, Schulungen, Workshops und Info-Stände. Kontaktmöglichkeit: NADA Austria unter aktiv@nada.at

Wie melde ich Doping?

Im Sport kann es zu heiklen Situationen kommen – so können Sportler:innen oder ihr Umfeld beispielsweise bewusst oder unbewusst von Doping betroffen sein. Um eine Orientierung und Hilfestellung zu bieten, gibt es das Service „Wie melde ich Doping?“: www.nada.at/doping-melden

 

REVEAL

Gemäß dem Welt-Anti-Doping-Code und dem Internationalen Standard für Dopingkontrollen (ISTI) müssen internationale Sportfachverbände in der Lage sein, Informationen zur Dopingbekämpfung aus allen verfügbaren Quellen zu beschaffen, zu bewerten und zu verarbeiten, um zur Abschreckung und Aufdeckung von Doping beizutragen. Im Rahmen dieser Bestrebungen sind die internationalen Sportfachverbände verpflichtet, Strategien und Verfahren zu entwickeln und umzusetzen, um Informanten zu unterstützen und zu fördern. In diesem Zusammenhang hat die International Testing Agency (ITA) eine zentrale und hochsichere Whistleblowing-Plattform namens „REVEAL“ eingerichtet, um zusätzliche Möglichkeiten zur Meldung von Dopingverstößen zu bieten.

Diese Plattform, die von der ITA unabhängig verwaltet wird, bietet jeder Person die Möglichkeit, Informationen über einen Dopingverdacht auf völlig anonyme und sichere Weise weiterzugeben. Jede Information ist wichtig im Kampf für einen sauberen Sport, und über REVEAL können Einzelpersonen die Untersuchung von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen oder kriminelles Verhalten unterstützen.

Was kann auf REVEAL gemeldet werden?
Jeder mutmaßliche Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen oder jede Handlung oder Unterlassung, die den Kampf gegen Doping untergraben könnte.

Wer kann auf REVEAL eine Meldung abgeben?
Jeder, der ein verdächtiges Verhalten entdeckt, identifiziert und/oder beobachtet hat, oder jeder, der den begründeten Verdacht hat, dass ein Betrug vorliegt.

Die REVEAL-Plattform kann über diesen Link aufgerufen werden: